Auf Wunsch schneiden wir Ihnen Aluprofile und Abdeck-Cover zu. Hier können Sie die gewünschten Zuschnitte in den Warenkorb legen.
Ihre Wunschlängen übermitteln Sie uns bitte einfach per Email. Bitte senden Sie uns möglichst keine Baupläne, wir benötigen lediglich eine einfache Stückliste mit: Menge, Artikelnummer und Länge (cm oder mm).
Beispiel:
Sie wollen 3 Stück Aluprofile je 120 cm lang, zuzüglich Abdeck-Cover:
1 Legen Sie 3 Aluprofile und 3 Cover in den Warenkorb.
2 Wählen Sie hier beim Artikel aus, ob wir Ihnen die anfallenden Reststücke mitliefern sollen.
3 Da jetzt 6 Schnitte anfallen, legen Sie bitte diesen Artikel 6 x in den Warenkorb und bestellen
4 Senden Sie uns diese Email unter Angabe der Bestellnummer ( S....) mit einer Liste zu:
3 Stück L691000 120,0 cm (Aluschiene)
3 Stück L691S3MB 120,0 cm (Cover)
Wichtige Tipps:
Bitte achten Sie darauf, genügend Material für Ihre Zuschnitt-Wünsche zu bestellen. Jeder Schnitt nimmt etwa 5 mm Material weg. Daher können wir beispielsweise aus einer 2 m Schiene keine vier Stücke zu je 50 cm schneiden, es ließen sich max. 4 Stücke zu je 49,5cm schneiden, oder 3 Stücke zu 50 cm (usw.).
Beachten Sie bitte, dass jeder Schnitt einzeln zählt, also Schnitte an Aluprofil und Abdeckung getrennt berechnet werden.
Aluschienen und Abdeckcover sind von Werk aus nie exakt zugeschnitten! Planen Sie einen exakten Zuschnitt mit mehreren Aluschienen, muß also jede Stange auf ein definiertes Maß zugeschnitten werden.
Beispiel: Wunschlänge: 560 cm.
Material: 3 Stück Aluschienen ≈ 2 m, 3 Stück Abdeckcover ≈ 2 m
Bauvorschlag: 199 cm + 199 cm + 162 cm (= 560 cm)
Anzahl Zuschnitte: 6 (3x Aluschien, 3x Abdeckcover)
Bitte unbedingt beachten:
Die Lieferzeit verlängert sich um ca. 2 - 6 Werktage! Längen unter 10 cm und bestimmte Schnittwinkel sind aus Sicherheitsgründen nicht lieferbar, Toleranz +/- 2 mm. Jeder Schnitt nimmt etwa 5 mm Material weg.
Um saubere Anschnitte zu erhalten, können Reststücke einige Zentimeter kürzer ausfallen.
Zuschnitte sind von der Rückgabe ausgeschlossen:
Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Weitere Hilfe: Anfertigungen Gehrungs-Schnitte